Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit, um Corona-Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte können damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff bequem auf ihren Smartphones – entweder in der CovPass-App oder in der Corona-Warn-App – digital speichern.
Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis / Impfzertifikat
Informationen zum digitalen Impfnachweis und zu den Apps hat das RKI hier zusammengestellt: digitaler-impfnachweis-app.de
Fragen und Antworten findet man hier: digitaler-impfnachweis-app FAQs
Der digitale Impfnachweis wird in der Arztpraxis oder in einem Impfzentrum generiert. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein 2D-Barcode erstellt, den die Nutzer auf einem Papierausdruck mitbekommen und später mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App einscannen und nutzen können. Die App speichert die Impfbescheinigung nur lokal auf dem Smartphone.
Der digitale Impfnachweis wird in der Arztpraxis oder in einem Impfzentrum generiert. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein 2D-Barcode erstellt, den die Nutzer auf einem Papierausdruck mitbekommen und später mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App einscannen und nutzen können. Die App speichert die Impfbescheinigung nur lokal auf dem Smartphone.
Bürgerinnen und Bürger können in den bekannten App-Stores die CovPass-App herunterladen, um die Impfzertifikate (QR-Codes) einzuscannen. So können sie bei Bedarf ihren vollständigen Impfschutz per QR-Code in der App vorzeigen. Zugleich erfolgt ein Update der Corona-Warn-App, die ebenfalls die Möglichkeit des Einscannens und Verwaltens der digitalen Impfzertifikate (QR-Codes) bietet. Bürgerinnen und Bürger sollten die ausgehändigten QR-Codes aufbewahren, um sie bei Bedarf erneut einscannen zu können (z.B. bei einem Handywechsel).
Das Impfzertifikat (QR-Code) wird z.B. über die CovPass App oder die Corona-Warn-App (CWA) digital oder alternativ durch den beim Impfen erhaltenen Ausdruck des QR-Codes genutzt. Das Impfzertifikat enthält nur Informationen zum Impfstatus, den Namen des Geimpften, das Geburtsdatum sowie Impfstoff, Impfdatum und Impfdosis. Für Dienstleister, die den Impfstatus überprüfen möchten, gibt es eine Prüf-App. Damit kann der Impfstatus ähnlich wie ein Barcode eines Flug- oder Bahntickets gescannt werden. Alternativ bleibt auch ein Nachweis mit dem analogen Impfpass möglich.
Ja. Dort, wo die Impfung erfolgte, kann nachträglich der QR-Code ausgestellt werden. Für bereits vollständig Geimpfte, die sich in einem Impfzentrum haben impfen lassen, werden die QR-Codes in der überwiegenden Zahl der Bundeländer per Post nachversandt oder durch Online-Portale zur Verfügung gestellt. Ergänzend können auch Apothekerinnen und Apotheker sowie Ärztinnen und Ärzte nachträglich Impfnachweise ausstellen.
Bei der Prüfung der analogen Impfpässe ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Das gilt sowohl dann, wenn der analoge Impfpass genutzt wird, um z. B. Geschäfte zu betreten. Und es gilt auch dann, wenn die Informationen von dem analogen in einen digitalen Impfpass übertragen werden. Die Fälschung von Impfpässen ist strafbewehrt. Das gilt für analoge wie für digitale Impfdokumente.
Auch negative Tests oder eine durchgemachte Infektion werden sich zukünftig in der CovPass App und auch CWA in der nächsten Entwicklungsstufe (bis Ende Juni) als Testzertifikat bzw. Genesenenzertifikat hinterlegen lassen. Anspruch auf ein Genesenenzertifikat haben alle Personen, die eine Infektion mit dem Coronavrus SARS-CoV-2 durchgemacht haben. Voraussetzung ist der Nachweis eines PCR-Test-Ergebnisses. Der PCR-Test darf maximal sechs Monate alt sein und muss mindestens 28 Tage zurückliegen. Liegt dieses nicht mehr vor, kann man sich die Nachweise neu ausstellen lassen. Das Genesenenzertifikat kann durch die Person, die einen Test durchführen oder überwachen darf bzw. durch jede Ärztin/Apothekerin oder jeden Arzt/Apotheker ausgestellt werden.
Alle digitalen Impfnachweise werden nur temporär im Impfprotokollierungssystem erstellt und anschließend gelöscht. Dauerhaft gespeichert werden sie nur dezentral auf den Smartphones der Nutzer.
Der digitale Impfnachweis ist ein Projekt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Anwendung wurde von den Unternehmen UBIRCH, IBM Deutschland, govdigital und Bechtle entwickelt. Das Robert Koch-Institut ist als Herausgeber verantwortlich für die Ausgestaltung der Anwendung sowie für die sorgfältige Prüfung der Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit.
Mit dem CovPass setzt Deutschland das europäische Zertifikat in Deutschland um. Deutschland ist auch bereits an den sogenannten europäischen Gateway-Server angeschlossen. Damit können die Zertifikate grenzüberschreitend genutzt werden.
Zur Anerkennung von Impfungen auf internationaler Ebene (außerhalb der EU) laufen derzeit noch die Gespräche.
Ja. Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Wenn Geimpfte keinen digitalen Impfnachweis besitzen oder diesen verloren haben, ist der Impfnachweis über das bekannte „gelbe Heft“ weiterhin möglich und gültig